§1 Allgemeines
- Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle mit JLR Webdesign, Inh. Jean-Louis Roth, im folgenden JLR Webdesign genannt, abgeschlossenen Verträge und Aufträge über Entwicklungs-, Gestaltungs- und sonstigen Dienstleistungen sowie alle sonstigen Absprachen, die im Rahmen der Geschäftsverbindung getroffen wurden.
- Der Abschluss von Verträgen gleich welcher Art erfolgt ausschließlich unter Zugrundelegung nachstehender Bedingungen. Entgegenstehende Bedingungen des Vertragspartners haben für uns nur Gültigkeit, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.
- Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen des Vertragspartners müssen von uns schriftlich bestätigt werden. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Alle späteren Verträge erfolgen ausschließlich zu den, am Zeitpunkt der Vertragsänderung, aktuellen Bedingungen.
- Soweit sich aus diesen Bedingungen nichts weiter ergibt, gilt ergänzend ausschließlich deutsches Recht.
- Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden vier Wochen nach deren Veröffentlichung auf www.jlr-webdesign.com wirksam, sofern der Kunde den jeweiligen Änderungen nicht spätestens vier Wochen nach der Veröffentlichung widerspricht.
§2 Leistungen
- Gegenstand eines Auftrages kann sein: Erstellung von Individualprogrammen, Erstellung von Internetseiten, Erwerb und Lieferung von Hardware und Software, Erwerb von Nutzungsberechtigungen für Softwareprodukte, Erwerb von Werknutzungsbewilligungen, Mitwirkung bei der Inbetriebnahme (Umstellungsunterstützung), Telefonische Beratung, Support mit einer Fernwartungssoftware, Programmwartung, IT-Dienstleistungen, Domainverwaltung und sonstige Dienstleistungen.
- Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung von JLR Webdesign sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Auftragsbestätigung. Dies gilt entsprechend für alle Unterlagen und Richtlinien, die den Inhalt des Vertragsverhältnisses konkretisieren und auf die nachfolgend ausdrücklich Bezug genommen wird. Die Leistungsbeschreibung liegt jedem Angebot mit bei, eine Kopie kann jederzeit bei JLR Webdesign auf elektronischem Wege angefordert werden.
- Grundlage für die Erstellung von Individualprogrammen ist die schriftliche Leistungsbeschreibung, die der Auftragnehmer gegen Kostenberechnung aufgrund der ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen ausarbeitet bzw. der Auftraggeber zur Verfügung stellt. Diese Leistungsbeschreibung ist vom Auftraggeber auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und mit seinem Zustimmungsvermerk zu versehen. Später auftretende Änderungswünsche können zu gesonderten Termin- und Preisvereinbarungen führen.
- Die Ausarbeitung individueller Konzepte und Programme erfolgt nach Art und Umfang der vom Auftraggeber vollständig zur Verfügung gestellten bindenden Informationen, Unterlagen und Hilfsmittel. Dazu zählen auch praxisgerechte Testdaten sowie Testmöglichkeiten in ausreichendem Ausmaß, die der Auftraggeber zeitgerecht, in der Normalarbeitszeit und auf seine Kosten zur Verfügung stellt. Wird vom Auftraggeber bereits auf der zum Test zur Verfügung gestellten Anlage im Echtbetrieb gearbeitet, liegt die Verantwortung für die Sicherung der Echtdaten beim Auftraggeber.
- Bei grafischen Arbeiten sind Abweichungen hinsichtlich Material, Farbe, technischer Gestaltung oder ähnlicher Merkmale bleiben vorbehalten, soweit das Produkt dadurch insgesamt für den Auftraggeber zumutbar bleibt.
- JLR Webdesign behält sich das Recht vor, die Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen. JLR Webdesign ist ferner berechtigt, die Leistungen zu verringern.
- Soweit JLR Webdesign kostenlose Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden, da diese ohne Rechtsanspruch erfolgen. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.
- Bei Bestellung einer Domain ist ein von uns frei wählbarer Anbieter Vertragspartner des Kunden. JLR Webdesign ist dabei nur als Vermittler tätig. JLR Webdesign wird von der Leistung frei, wenn aus einem vom Auftraggeber zu vertretenden Grund der Domainvertrag zwischen Auftraggeber und dem Provider endet. In diesem Fall stehen dem Auftragnehmer die gesetzlichen Ansprüche gegen den Auftraggeber zu.
§3 Lieferung
- JLR Webdesign ist bestrebt die vereinbarten Termine möglichst genau einzuhalten, dennoch sind alle von JLR Webdesign genannten Liefertermine unverbindliche Liefertermine, es sei denn, dass ein Liefertermin ausdrücklich schriftlich bindend vereinbart wird.
- Termine können nur eingehalten werden wenn der Auftraggeber zu den vom Auftragnehmer angegebenen Terminen alle notwendigen Arbeiten und Unterlagen vollständig, insbesondere die von ihm akzeptierte Leistungsbeschreibung, zur Verfügung stellt und seiner Mitwirkungsverpflichtung im erforderlichen Ausmaß nachkommt.
- Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen bzw. zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind von JLR Webdesign nicht zu vertreten und können nicht zum Verzug des Auftragnehmers führen. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber, der Liefertermin verschiebt sich um einen angemessenen Zeitraum.
- Ist die Nichteinhaltung eines verbindlichen Liefertermins nachweislich auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik oder Aussperrung oder höherer Gewalt zurückzuführen, so wird die Lieferfrist angemessen verlängert. Der Kunde kann erst nach Ablauf der Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen.
§4 Nichtabnahme
Bei Abnahmeverzug des Auftraggebers steht uns nach fruchtloser Fristsetzung von 10 Werktagen das Recht zu, entweder Abnahme des ganzen oder eines Teils des Auftrags oder Rücktritt vom Vertrag oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Unser Schadenersatzanspruch beträgt ohne weiteren Nachweis 25% des Vertragspreises. Dem Besteller bleibt es ausdrücklich vorbehalten, dem Auftragnehmer einen geringeren Schaden nachzuweisen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens behalten wir uns vor.
§5 Preise
JLR Webdesign bietet Dienstleistungen auf der Basis einer unverbindlichen Aufwandskalkulation für materiellen und zeitlichen Aufwand an. Diese erreicht ihre Wirksamkeit bei Vertragsunterzeichnung. Von der Kalkulation abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
§6 Preisänderung
JLR Webdesign ist berechtigt, die Preise nach schriftlicher Vorankündigung mit einer Frist von drei Monaten zu erhöhen. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu dem Termin zu kündigen, an dem die Preisänderung wirksam wird, wenn die Preisanhebung über 5% wesentlich hinausgeht.
§7 Urheberrecht, Nutzung und Rechte Dritter
- Der Kunde versichert ausdrücklich, dass die Bereitstellung und Veröffentlichung der Inhalte der von ihm eingestellten und/oder nach seinen Informationen für ihn von JLR Webdesign erstellten Internetseiten und Applikationen weder gegen deutsches noch gegen sein hiervon gegebenenfalls abweichendes Heimatrecht, insbesondere Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrecht, verstößt.
- Alle Urheberrechte an den vereinbarten Leistungen einschließlich aller Grafiken, Layouts, Codes, Dokumente und ähnlicher Merkmale unserer Dienstleistungen obliegt JLR Webdesign bzw. dessen Lizenzgebern.
- Unser Urheberrecht auf Code, Dokumentationen, Layouts und Grafiken für Websites und Individualprogrammen geht, wenn nicht anders vereinbart, mit einem schriftlich als fertiggestellt beschriebenem Projektabschluss in das Eigentum des Auftraggebers über.
- Das Urheberrecht für von uns entwickelter und vertriebener Software bleibt auch nach Projektabschluss bestehen, der Auftraggeber erhält ausschließlich das Recht, die Software nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts ausschließlich zu eigenen Zwecken, nur für die im Vertrag spezifizierte Hardware und im Ausmaß der erworbenen Anzahl Lizenzen für die gleichzeitige Nutzung auf mehreren Arbeitsplätzen bzw. Maschinen zu verwenden. Der Auftragnehmer ist berechtigt, dies durch geeignete Maßnahmen sicher zu stellen. Ist nicht ausdrücklich und schriftlich etwas Anderes vereinbart, bezieht sich der Vertrag auf eine Lizenz. Durch den gegenständlichen Vertrag wird lediglich eine Werknutzungsbewilligung erworben. Eine Verbreitung durch den Auftraggeber oder Überlassung, entgeltlich oder unentgeltlich, ist gemäß Urheberrechtsgesetz ausgeschlossen. Durch die Mitwirkung des Auftraggebers bei der Herstellung der Software werden keine Rechte über die im gegenständlichen Vertrag festgelegte Nutzung erworben. Jede Verletzung der Urheberrechte des Auftragnehmers zieht Schadenersatzansprüche nach sich, wobei in einem solchen Fall volle Genugtuung zu leisten ist. Die Anfertigung von Kopien für Archiv- und Datensicherungszwecke ist dem Auftraggeber unter der Bedingung gestattet, dass in der Software kein ausdrückliches Verbot des Lizenzgebers oder Dritter enthalten ist, und dass sämtliche Copyright- und Eigentumsvermerke in diese Kopien unverändert mit übertragen werden. Sollte für die Herstellung von Interoperabilität der gegenständlichen Software die Offenlegung der Schnittstellen erforderlich sein, ist dies vom Auftraggeber gegen Kostenvergütung beim Auftragnehmer zu beauftragen. Kommt der Auftragnehmer dieser Forderung nicht nach und erfolgt eine Dekompilierung gemäß Urheberrechtsgesetz, sind die Ergebnisse ausschließlich zur Herstellung der Interoperabilität zu verwenden. Missbrauch hat Schadenersatz zur Folge.
§8 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
- Der Kunde ist verpflichtet, die Dienste von JLR Webdesign ausschließlich sachgerecht zu nutzen. Er ist insbesondere verpflichtet:
a) die vereinbarten Entgelte entsprechend der jeweils gültigen Preise, zuzüglich der darauf zu berechnenden Umsatzsteuer fristgerecht zu zahlen. Für jeden nicht eingelösten Scheck oder jede nicht eingelöste bzw. zurück gereichte Lastschrift hat der Kunde JLR Webdesign die entstandenen Kosten zu erstatten;
b) JLR Webdesign, oder von uns beauftragter Dritter, die Installation technischer Einrichtungen zu ermöglichen, falls die Installationen nicht durch den Kunden selbst vorgenommen werden;
c) JLR Webdesign mitzuteilen, welche technische Ausstattung zur Teilnahme an den JLR Webdesign-Diensten verwendet wird;
d) die JLR Webdesign-Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen;
e) die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen sowie für die Erteilung behördlicher Erlaubnisse Sorge zu tragen;
f) die Leistungen von JLR Webdesign auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen;
g) JLR Webdesign erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldung);
- Sofern dem nicht widersprochen wird, erlaubt der Kunde JLR Webdesign das Hinweisen auf die getätigte Leistung, wenn allgemein zugänglich, zu Werbezwecken. Verstößt der Kunde gegen die in Abs. 1 Lit. (a) oder (d) genannten Pflichten, ist JLR Webdesign sofort und in den übrigen Fällen nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
§9 Zahlungsbedingungen / Zahlungsverzug
Alle unsere Angebote verstehen sich freibleibend und unverbindlich.
Rechnungen für Dienstleistungen, einmalige Entgelte, Bereitstellungsentgelte sowie Kaufpreise für sonstige Produkte sind, soweit nicht anders vereinbart und auf der Rechnung ausgewiesen, innerhalb von 15 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Maßgebend ist das Datum des Zahlungseingangs auf unserem Konto.
Monatliches Pauschalentgelt wird jeweils im voraus für den im Vertrag genannten Zeitraum in Rechnung gestellt und sind, soweit nicht anders vereinbart und auf der Rechnung ausgewiesen, innerhalb von 15 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Maßgebend ist das Datum des Zahlungseingangs auf unserem Konto.
Bei Zahlungsverzug ist JLR Webdesign außerdem berechtigt, ab Fälligkeit Verzugszinsen, gemäß §§ 247, 288 BGB, des zu zahlenden Betrages zu berechnen. Es sei denn, JLR Webdesign weist einen höheren Zinssatz nach.
Im Verzugsfalle behält sich JLR Webdesign das Recht vor weitere Leistungen und Lieferungen zurückgehalten. Ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zu.
Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt JLR Webdesign vorbehalten.
§10 Eigentumsvorbehalt
Gelieferten Waren, Dienstleistungen, Quellcodes oder Dokumente bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen Eigentum von JLR Webdesign. Der Kunde ist zur Verfügung über die unter dem Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen nicht befugt. Bei Pfändungen oder Beschlagnahmungen hat der Kunde JLR Webdesign unverzüglich in geeigneter Form hinzuweisen. Für den Fall, dass der Kunde dennoch die Liefergegenstände veräußert und JLR Webdesign dieses genehmigen sollte, tritt der Kunde bereits mit Vertragsabschluss alle Ansprüche gegen seine Abnehmer ab. Seine eigene Verpflichtung gegenüber JLR Webdesign bleibt jedoch vollständig erhalten. Der Kunde ist verpflichtet, JLR Webdesign alle zur Durchsetzung dieser Rechte erforderlichen Informationen herauszugeben und die erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen.
§11 Internetdomains
- Soweit Gegenstand der Leistungen von JLR Webdesign auch die Verschaffung und/oder Pflege von Internetdomains ist, wird er gegenüber dem DENIC, dem InterNIC oder einer anderen Organisation zur Domainvergabe lediglich als Vermittler tätig. Durch Verträge mit solchen Organisationen wird ausschließlich der Kunde berechtigt und verpflichtet.
- JLR Webdesign hat auf die Domainvergabe keinen Einfluss. Sie übernimmt deshalb keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten und delegierten Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben. Das gilt auch für die unterhalb der Domain von JLR Webdesign vergebenen Subdomains.
- Sollte der Kunde von dritter Seite aufgefordert werden, eine Internetdomain aufzugeben, weil sie angeblich fremde Rechte verletzt, wird JLR Webdesign hiervon unverzüglich unterrichtet. JLR Webdesign ist in einem solchen Fall berechtigt, im Namen des Kunden auf die Internetdomain zu verzichten. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internetdomain beruhen, stellt der Kunde JLR Webdesign hiermit frei.
§12 Loyalität
Bei Individualprogrammierungen verpflichten sich die Vertragspartner zur gegenseitigen Loyalität. Sie werden jede Abwerbung und Beschäftigung, auch über Dritte, von Mitarbeitern, die an der Realisierung der Aufträge gearbeitet haben, des anderen Vertragspartners während der Dauer des Vertrages und 12 Monate nach Beendigung des Vertrages unterlassen. Der dagegen verstoßende Vertragspartner ist verpflichtet, pauschalierten Schadenersatz in der Höhe eines Jahresgehaltes des Mitarbeiters zu zahlen.
§13 Geheimhaltung, Datenschutz
- Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die JLR Webdesign unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.
- Der Vertragspartner wird hiermit gemäß § 33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes sowie § 4 der Teledienst-Datenschutzverordnung davon unterrichtet, dass JLR Webdesign seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.
- Soweit sich JLR Webdesign Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist JLR Webdesign berechtigt, die Teilnehmerdaten Offen zulegen, wenn dies für die Sicherstellung des Betriebs erforderlich ist.
- JLR Webdesign steht dafür ein, dass alle Personen, die von JLR Webdesign mit der Abwicklung dieses Vertrages betraut werden, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften kennen und beachten.
- Soweit dies in international anerkannten technischen Normen vorgesehen ist und der Kunde nicht widerspricht, werden Informationen über ihn Dritten zugänglich gemacht (Directory-Services).
- Dem Kunden ist bekannt, dass für alle Teilnehmer im Übertragungsweg die Möglichkeit besteht, übermittelte Daten abzuhören, dieses Risiko nimmt der Kunde in Kauf.
§14 Haftungsbeschränkung
- Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber JLR Webdesign wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches Handeln vorliegt.
- JLR Webdesign haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder mittelbare und/oder Folgeschäden. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die auf Vorsatz, oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
- JLR Webdesign haftet nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, JLR Webdesign hat grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt. Der Kunde hat durch angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Sicherheitsmaßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass diese Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruierbar sind.
- JLR Webdesign haftet nicht für die über ihre Dienste aufgearbeiteten Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind. Insbesondere ist JLR Webdesign nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße hin zu überprüfen.
- Der Kunde stellt uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. JLR Webdesign ist nicht für die Datensicherung der auf den Root-Servern oder virtuellen Servern gespeicherten Dateien verantwortlich. Dem Kunden ist bekannt, dass aufgrund der Struktur des Internet die Möglichkeit besteht, übermittelte Daten abzuhören, dieses Risiko nimmt der Kunde in Kauf. JLR Webdesign haftet nicht für Verletzungen der Vertraulichkeit von E-Mail Nachrichten oder anders übermittelten Informationen.
- JLR Webdesign haftet nicht für eventuelle Schäden gleich welcher Art, die durch die Nichterbringung einer Leistung durch den jeweiligen Leitungscarriers (z.B. Telekom) entstehen. Weder JLR Webdesign noch andere Personen, die an der Entwicklung, Herstellung oder Bereitstellung der Dienstleistungen von JLR Webdesign beteiligt sind, haften für Schäden aller Art, insbesondere nicht für Folgeschäden wie entgangenen Gewinn, die im Rahmen der Benutzung oder als Folge der Verletzung einer Gewährleistungsverpflichtung entstanden sind.
- Sofern nicht andere Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen eine Haftung ausschließen, ist die Gesamthaftung bei Schäden, die durch die Inanspruchnahme von Software oder Diensten von JLR Webdesign, durch die Übermittlung und Speicherung von Daten, die Verwendung übermittelter Programme und Daten, oder deswegen entstanden sind, weil die gebotene Speicherung oder Übermittlung von Daten durch JLR Webdesign nicht erfolgt ist, auf die Höhe des Auftragswertes beschränkt, soweit nicht Vorsatz vorliegt.
- Nach vollständig erbrachter Leistung übernimmt JLR Webdesign keinerlei Haftung für etwaige Änderungen der Ware durch den Kunden oder Dritte.
- Im übrigen sind auf das Vertragsverhältnis soweit in den Geschäftsbedingungen nichts gegenteiliges geregelt ist, die Regelungen der Paragraphen 275, 276, 280-285, 633 ff. anzuwenden.
§15 Haftung des Kunden
Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die JLR Webdesign und Dritten durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der JLR Webdesign Dienste oder dadurch entstehen, dass der Kunde seinen sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt.
§16 Gewährleistung
- JLR Webdesign gewährleistet, dass die Waren die im Vertrag zugesicherten Eigenschaften besitzen und nicht mit Mängeln behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit bleibt außer Betracht. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate und beginnt mit dem Tag der Auslieferung an den Kunden.
- Während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel hat der Kunde JLR Webdesign unverzüglich schriftlich zu melden.
- Die Gewährleistung entfällt, sobald der Kunde ohne Zustimmung von JLR Webdesign Programme oder Daten selbst geändert oder durch Dritte hat ändern lassen, es sei denn, dass der Kunde den vollen Nachweis führt, dass die gerügten Mängel weder insgesamt, noch teilweise durch solche Änderungen verursacht worden sind und dass die Mängelbeseitigung durch die Änderung nicht erschwert wird.
- Der Kunde ist verpflichtet, JLR Webdesign die erforderliche Zeit und Gelegenheit zur Durchführung der Nachbesserungsarbeiten einzuräumen. Gelingt es JLR Webdesign nicht, erhebliche Mängel in dieser Zeit zu beseitigen, so kann der Kunde eine angemessene Nachfrist mit der Erklärung setzen, dass er die Mängelbeseitigung mit dem Ablauf dieser Frist ablehnt. Nach Fristablauf ist der Kunde zur Wandlung oder Minderung berechtigt, falls der Mangel nicht rechtzeitig behoben worden ist.
- JLR Webdesign garantiert für einen Zeitraum von 6 Monaten ab dem Tag der Lieferung, dass gelieferte Software und Produkte im wesentlichen frei von Mängeln sind. Die Gewährleistung beschränkt sich auf diese Leistungen. Es ist dem Kunden bekannt, dass nach dem Stand der Technik Fehler in Programmen nicht ausgeschlossen werden können. Im Fall einer berechtigten Mängelrüge behält sich JLR Webdesign vor, Nachbesserungen durchzuführen. Ein Recht auf Wandlung oder Minderung hat der Kunde nur, wenn sich ein Programmfehler für das gesamte Leistungsbild als erheblich und wesentlich erweisen sollte und der Fehler nicht durch andere Möglichkeiten der Software gelöst werden kann.
- Jede weitere Gewährleistung, insbesondere dafür, dass die Software für die Zwecke des Kunden geeignet ist, sowie für direkt oder indirekt verursachte Schäden (z.B. Gewinnverluste, Betriebsunterbrechung), sowie für Verluste von Daten oder Schäden, die im Zusammenhang mit der Wiederherstellung verloren gegangener Daten entstehen, sind ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, dass JLR Webdesign Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.
- JLR Webdesign behält sich vor, auch nach Lieferung Änderungen an dem Programm vornehmen zu lassen, welche die Leistungsfähigkeit des Programms verbessern und die übrige Software nicht beeinträchtigen.
§17 Gesamtabnahme
- Nach vollständiger Fertigstellung eines Projektes unterliegen die von JLR Webdesign im Rahmen des Gesamtprojektes zu erbringenden Werkleistungen einer Abnahme durch den Vertragspartner. Die Fertigstellung eines Projektes wird JLR Webdesign nach Abschluss der Arbeiten unverzüglich anzeigen. Der Vertragspartner hat die Ergebnisse unverzüglich nach Erhalt der Fertigstellungsanzeige zu überprüfen. Ergibt die Abnahmeprüfung, dass die von JLR Webdesign im Rahmen eines Projektes geschuldeten Werkleistungen gegenüber den in den freigegebenen Konzepten spezifizierten Anforderungen bzw. gegenseitig vereinbarten Abnahmekriterien keine wesentlichen Mängel aufweisen, hat der Vertragspartner unverzüglich die Abnahme zu erklären.
- Wesentliche Mängel sind solche, die die wirtschaftlich sinnvolle Nutzung der Werkleistungen unmöglich machen oder unzumutbar einschränken bzw. behindern. Solche Mängel berechtigen den Vertragspartner zu einer Verweigerung der Abnahme und führen zu einer Unterbrechung des Abnahmetests bis zu ihrer Beseitigung. Alle anderen Mängel berechtigen den Vertragspartner nicht zu einer Verweigerung der Abnahme. Derartige nicht wesentliche Mängel werden von JLR Webdesign nach einem unverzüglich zu erstellenden Zeitplan behoben.
- Der Vertragspartner ist verpflichtet, den Abnahmetest spätestens 2 Wochen nach Zugang der Fertigstellungsanzeige zu beenden und die Abnahme zu erklären. Der Vertragspartner ist verpflichtet, JLR Webdesign unverzüglich schriftlich Meldung zu machen, wenn ihm während des Abnahmetests Abweichungen gegenüber den vertraglich festgelegten Anforderungen bekannt werden. Alle Abweichungen werden im Abnahmeprotokoll als Mängel festgehalten. Erklärt der Vertragspartner nicht innerhalb der oben genannten Fristen die ordnungsgemäße Abnahme oder gibt der Vertragspartner im Falle einer Verweigerung der Abnahme keine Gründe für eine Nichtabnahme an, kann JLR Webdesign eine Frist von zehn Tagen zur Erklärung der Abnahme setzen. Kommt der Vertragspartner innerhalb dieser Frist den vorgenannten Verpflichtungen nicht nach, gelten die Werkleistungen automatisch als abgenommen. Gründe für eine Nichtabnahme müssen detailliert und schriftlich erklärt werden. Die Werkleistungen gelten auch in dem Fall als abgenommen, dass der Vertragspartner sie produktiv nutzt.
§18 Schlussbestimmungen
- Erfüllungsort ist München, Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und auf Grund dieses Vertrages einschließlich Scheck- und Wechselklage sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung des Vertrages ist - soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist - das sachlich zuständige Gericht am jeweiligen Sitz von JLR Webdesign.
- Auf diesem Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
- An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, sind auch die Rechtsnachfolger der JLR Webdesign Kunden gebunden.
- Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht.
- Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.
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